AGB Sportparks Rontal Dierikon und Pilatus Kriens


Zweck und Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Kundin/Kunde und den Sportparks Rontal Dierikon und Pilatus Kriens als Betreiber der Anlage/Shops und Vertragspartner.

Angebot und Vertragsabschluss
Die Webshop- und Gutscheinangebote der Sportparks bleiben verbindlich. Als schriftliche Bestätigung gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung per E-Mail. Durch Eigenverschulden der/des Kundin/Kunde verlorene Gutscheine werden weder ersetzt noch zurückerstattet.
Webshop- und Wertgutscheine unterliegen in jedem Fall der 5-jährigen Verjährungsfrist gemäss Art. 128 OR. Webshop- und Wertgutscheine beinhalten eine Gutschrift für ein bestimmtes Leistungsangebot. Die Einlösung ist garantiert auf die Dauer des Angebotes, in jedem Fall auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Ist die Leistung nicht mehr oder nicht mehr zum gleichen Preis im Angebot, wird der Gegenwert an einer angebotenen Leistung angerechnet. Es ist kein Umtausch oder Barauszahlung möglich.

Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich erfolgt die Zahlung direkt bei der Online-Bestellung per Kreditkarte/Postcard. Akzeptiert wird die Bezahlung mit Visa und Mastercard oder Amexo und Twint. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Artikel Eigentum der Sportparks Dierikon und Kriens.

Zutrittsregelung/ Platzmiete
Freie Plätze können als registrierte/r Webshop-Kundin/Kunde online unter shop-dierikon.sportparks- luzern.ch/  und  https://shop-kriens.sportparks-luzern.ch/  gebucht  werden.  Andernfalls  kann  eine Platzreservation zu den Öffnungszeiten der Sportparks per Telefon, oder vor Ort gebucht werden. Mit einer Reservationsanfrage erlauben Sie den Mitarbeitenden der Sportparks Dierikon und Kriens der damit verbundenen Dateneinsicht,  welche  auf  Ihrem  Konto  hinterlegt  sind.  Sie  erhalten  innert  24  Stunden  eine Reservationsbestätigung. Die Platzreservation ist persönlich und nicht übertragbar. Die Höhe der Platzmiete ist in der separaten Preisliste. Die definitive Platzzuteilung erfolgt unmittelbar vor Spielbeginn durch die Mitarbeitenden an der Rezeption.

Die Platzmiete muss vor dem Spielen bar oder mit Karte (Maestro, Master, Visa, Postcard, M-Card, Amexo oder Twint) einmalig getätigt werden. Es werden ausdrücklich keine Rechnungen ausgestellt.
Es gelten folgende Stornierungsbedingung:
a)    Stornierung bis zum Vortag (24 Stunden): Keine Kostenfolge.
b)    Stornierung am gleichen Tag: Platzmiete wird zu 100% verrechnet.
Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten sich die Sportparks vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammen- zulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, können die Sportparks Pilatus und Rontal einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

Kursplätze und Durchführung
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen die Sportparks für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet. Die Sportparks behalten sich weiter vor, aufgrund anderer, von ihnen nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Sportparks den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert.

Kursausschluss
Die Sportparks behalten sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen
(Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).
 

An- und Abmeldungen, Umbuchungen, Zahlung des Kursgeldes
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung des Kursgeldes. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. allfälliger Mehrwertsteuer (MwSt.). Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Nach der Anmeldung für einen Kurs erhält der Teilnehmende von den Sportparks eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen. Der Teilnehmende hat die Anmeldebestätigung unverzüglich zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu melden.

Die Sportparks benutzen für den Rechnungs- und Unterlagenversand den vom Teilnehmenden gewünschten Korrespondenzweg. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Teilnehmenden, diesen regelmässig zu prüfen und andernfalls über Änderungen zu informieren.
Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Kurs und ist befristet. Je nach Abmeldezeitpunkt kann das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen werden:

Bei Kursen bis CHF 1‘100:

Bei Abmeldungen bis mindestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn, werden die Sportparks das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben wird. Die Abmeldung kann per E- Mail oder telefonisch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld geschuldet.
Bei Kursen über CHF 1‘100:

In diesem Fall brauchen die Sportparks eine Kursabmeldung per Briefpost (als Eingangsdatum gilt der Poststempel) oder per E-Mail. Der Erlass, bzw. die Rückerstattung des Kursgeldes erfolgt wie folgt:

Abmeldezeitpunkt  und Rücktrittsgebühr
Bis 45 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 100.- Bearbeitungsgebühr
Ab 44 bis 22 Kalendertage vor Kursbeginn:  10 % des Kursgeldes, jedoch max. CHF 500.- Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: 30 % des Kursgeldes
Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % des Kursgeldes
Ab 7 Kalendertage vor Kursbeginn: Kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des Kursgeldes

Eine Umbuchung entspricht einer Abmeldung. Die Bestimmungen für Abmeldungen gelten entsprechend für Umbuchungen. Sind Teilnehmende/r und Rechnungsempfänger/in nicht identisch, so haftet die/der Teilnehmende gegenüber den Sportparks für sämtliche Forderungen solidarisch mit der/dem Rechnungsempfänger/in.

Die Sportparks können Dritte mit dem Inkasso beauftragen und ist berechtigt, Rechnungsforderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen gemäss diesen Bestimmungen an Dritte zu übertragen. Die Kosten bei Übergabe an einen Inkassodienstleister (frühestens ab der zweiten schriftlichen Mahnung) gehen vollumfänglich zu Lasten des Teilnehmenden bzw. Rechnungsempfängers. Die jeweils aktuellen Bearbeitungsgebühren sind unter www.fairpay.ch. einsehbar. Der/Die Teilnehmende bzw. Rechnungsempfänger/in erklärt sich mit der Forderungsabtretung einverstanden.


Teilzahlungen
Teilzahlungen sind auf Anfrage des Teilnehmenden nach freiem Entscheid der Sportparks Migros möglich.

Nicht besuchte Lektionen / Termine
Nicht besuchte Lektionen / Termine können nicht nachgeholt werden und die dafür bezahlten Kursgelder werden nicht zurückerstattet.
 

Fixplatz-Abonnemente/Kurse/Gutscheine
Fixplatz-Abonnemente sind über eine bestimmte Zeitperiode gültig (z.B. für einen Monat, ein halbes Jahr etc.). Kurs-Anmeldungen sind persönlich und können nicht auf Dritte übertragen werden.
Gutscheine sind zu einem bestimmten Geldbetrag oder Anzahl Lektionen und über eine bestimmte Zeitperiode gültig.

Gültigkeitsbereich und -dauer
Die Angebote sind während der von den Sportparks Dierikon und Kriens vordefinierten Zeitperiode gültig. Die Gebühren sind unabhängig von der effektiven Nutzung geschuldet. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt ein allfälliges Restguthaben ersatzlos.

a) Kauf und Zahlung des Fix-Abonnements oder Kurses
Mit jeglicher Form der Anmeldung wird ein Vertrag für ein Fixplatz-Abonnement oder Kurs abgeschlossen. Dieser verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung des entsprechenden Preises. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Das Nichtbezahlen des Rechnungsbetrages gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

c)    Nichtbenutzung (Ruhezeit, Vertragsunterbruch, Timestop)
Die Nichtbenutzung des abgeschlossenen Vertrags berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung der Gebühr.

Kann ein Fixplatz-Abonnement oder Kurs wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft mit Arztzeugnis und Anfangs- und Enddatum während mindestens 28 Kalendertagen nicht verwendet werden, wird auf schriftliches Gesuch  ein  Timestop  von  maximal  9  Monaten  gewährt,  wobei  kein  Anspruch  darauf  besteht.  Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- wird erhoben. Die Laufzeit des Vertrages wird um die Dauer des Unterbruches verlängert.
Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall oder Schwangerschaft möglich. Dieser muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Teilnahmeunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Wird eine missbräuchliche Vertragsunterbrechung festgestellt oder vermutet, behält sich die Migros Sportparks vor, den Vertrag fristlos und ohne Rückerstattung der Gebühr aufzulösen und/oder weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Der  Timestop  wird  lückenlos  an  die  bestehende  Vertragsdauer  angerechnet.  Eine  Barerstattung  ist ausgeschlossen.

Haftungsausschluss und Versicherung
Für alle von den Sportpark Dierkon und Kriens organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen die Sportparks jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Teilnehmende sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der Sportparks erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung (Personen- und Sachschäden, Diebstahl, Verlust) ist Sache der Nutzer. Für Unfälle wird jede Haftung ausgeschlossen.
Bei unvorhergesehenen oder nicht abwendbaren Ereignissen, höhere Gewalt wie Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, etc., wird das Risiko durch die Kundinnen und Kunden getragen. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht ausgeschlossen
Hausordnung
•    Maximale zulässige Platzbelegung: 4 Personen pro Platz. 2 Personen pro Squash-Court.
•    Für das Umkleiden sind ausschliesslich die Garderoben zu benutzen
•    Der Platz darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
•    In der Tennishalle darf nur mit sauberen (sandfreien), nicht abfärbenden Schuhen und Sohlen gespielt werden. Bei Missachtung werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
•    Speisen (exkl. Riegel und Bananen) und offene Getränke sind in der Halle untersagt.
•    Alle Innenräume der Anlagen sind rauchfrei.
•    Kinder sind auf der Anlage von den Eltern zu beaufsichtigen.
•    Tiere sind auf der Anlage (ausser Restaurant) nicht erlaubt.
•    Die Bestimmungen sind für jeden Anlagebenützer verbindlich.
•    Die Hallenleitung ist berechtigt, Anlagebenützer, welche gegen die Hallenordnung verstossen, zu sanktionieren.

Bearbeitung von Personendaten und Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Sportparks unterliegt der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Kursen, Platzreservationen und weiteren Angeboten der Sportparks und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung  ist  online  abrufbar,  derzeit  unter  privacy.migros.ch.  Mit  der  Kursanmeldung, Platzreservation oder dem Bezug von weiteren Angeboten, akzeptiert die Kundin/der Kunde die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten.
Die Sportparks und die mit ihnen verbundenen Unternehmen der Migros-Gruppe übermitteln den Kundinnen und Kunden Informationen und Angebote von sich und anderen Unternehmen der Migros-Gruppe, sowie von Partnerunternehmen z.B. in Form von E-Mails und Werbebroschüren. Mit der Buchung, oder dem Bezug von anderen Leistungen und Produkte, stimmt die Kundin/der Kunde zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können.
Diese Nachrichten und ihr Versand können jeweils auch personalisiert werden, um der Kundin/dem Kunden nur Informationen zu übermitteln, die für sie/ihn voraussichtlich interessant sind. Das gilt vor allem für Kursangebote und Platzreservierungen die im Rahmen dieser Buchungen als personalisierte Leistungen Bestandteil der Sportpark Angebote sind. Um den Kundinnen und Kunden ein möglichst persönliches Nutzungserlebnis zu bieten, können die Sportparks Verhaltens- und Transaktionsdaten zusammen mit bereits vorhandenen Personendaten auswerten. Nähere Informationen zu dieser Profilierung sowie zu den Rechten der Kundinnen und Kunden finden sich ebenfalls in der Datenschutzerklärung der Migros.

Videoüberwachung
Die Räumlichkeiten der Sportparks, insbesondere Eingangsbereich und die Squashhalle werden permanent mit Videokameras überwacht.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Sportparks behalten sich das Recht vor, das Angebot, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.
Für alle Rechtsbeziehungen mit den Sportparks Dierikon und Kriens ist materielles Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, anwendbar.


Migros Sportparks Rontal Dierikon und Pilatus Kriens, 10. April 2023